Grundversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und bis zum 30. September des Jahres diesen der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen und auf der Homepage zu veröffentlichen.
Grundversorger ist der Energieversorger, der zum Stichtag die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG innerhalb eines Versorgungsnetzes mit Energie versorgt.
Die Feststellung zum 01.07.2018 ergab die Gemeindewerke Steinhagen GmbH als Grundversorger in der Gemeinde Steinhagen für die Jahre 2019, 2020 und 2021.
Die Feststellung zum 01.07.2021 ergab die Gemeindewerke Steinhagen GmbH als Grundversorger in der Gemeinde Steinhagen für die Jahre 2022, 2023 und 2024.