Energieausweis - was verbraucht mein Haus?
Erfassungsbogen Energieausweis
Sie wissen, wie viel Ihr Fahrzeug im Durchschnitt verbraucht? Sie haben beim Kauf einer neuen Waschmaschine oder eines neuen Kühlschranks auf die Effizienzklasse geachtet? Das ist gut so, denn energiesparende Autos und Haushaltsgeräte zahlen sich aus. Aber was ist mit Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung? Zur energetischen Qualität eines Wohngebäudes können häufig nur wenig Angaben gemacht werden. Dabei wird der Großteil des Energiebedarfs in Deutschland für Heizen und die Wärmeaufbereitung verwendet. Der Energieausweis schafft Abhilfe, denn er ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet und den Energieverbrauch auf einer Farbverlaufsskala von grün nach rot sichtbar macht.
Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Energiepass oder Energieausweis?
In der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) wird für das öffentlich-rechtliche Zertifikat der Begriff Energieausweis verwendet und beschrieben. Der Begriff Energiepass ist damit bedeutungslos geworden.
Der Energieausweis: Inhalte und Ziele
Jedem Miet- und Kaufinteressenten einer Wohnung, eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes muss der Energieausweis bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Des Weiteren ist der Energieausweis bei der Vermietung bzw. beim Verkauf im Original oder in Kopie zu übergeben. Bei Neubauten muss der Bauherr sicherstellen, dass ihm der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes übergeben wird. Energieausweise haben ab dem Tag der Ausstellung eine zehnjährige Gültigkeit.
Für alle bereits erstellten Energieausweise gilt das Datum, welches auf dem Ausweis angegeben ist. Werden umfangreiche Sanierungen am Gebäude durchgeführt, ist der Energieausweis anzupassen.
Es gibt den Energieausweis in zwei Varianten: auf Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs. Welcher Ausweis gewählt werden kann, hängt von Alter und Größe der Immobilie ab. Für alle Gebäude, die mindestens den Standard der 1. Wärmeschutzverordnung (1978) erfüllen, besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis. Für nicht energetisch sanierte Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und der Bauantragsstellung vor dem 1. November 1977 ist der Energiebedarfsausweis Pflicht. Baudenkmäler brauchen keinen Energieausweis.
Für den Energiebedarfsausweis werden alle bau- und anlagentechnischen Daten des Gebäudes detailliert erfasst und damit eine Energiebilanz nach Norm berechnet. Für den Energieverbrauchsausweis werden die Energieverbräuche von mindestens 36 aufeinanderfolgenden Monaten unter Berücksichtigung von Leerständen und dem örtlichen Klima für die Energiekennzahlermittlung verwendet. Die Ergebnisse werden jeweils in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) und Jahr (a) angegeben und auf einem Bandtacho dargestellt.
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Herr Ralf Brinkmann
Tel.: 05204 997-408
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