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Foto: Frau mit Kind zeigen auf Windräder
KWK

Regelungen zum Kraft-Wärme-Kopplungs­gesetz (KWKG)

Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Damit einher gehen Meldepflichten für nahezu sämtliche Marktteilnehmer.

Neben den Betreibern von Erzeugungsanlagen sind insbesondere die Netzbetreiber durch eine Pflicht zur Datenprüfung und -ergänzung gefordert. Verstöße gegen die Meldepflichten können u.a. mit dem möglichen Verlust des KWK-Zuschlags sanktioniert werden.

Die MaStRV bestimmt u.a.:

  • für Neuanlagen: KWK-Anlagenbetreiber sind verpflichtet Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur / Marktstammdatenregister registrieren zu lassen (Eintragung der Daten innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme)
  • für Bestandsanlagen: Meldepflicht bei Änderung der Anlagendaten

Weitere Informationen und das aktuelle Registrierungsformular können auf der Webseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.